Mutterschutzzeit Rechner

Berechnen Sie präzise Ihre Mutterschutzzeiten vor und nach der Geburt gemäß dem deutschen Mutterschutzgesetz. Unser Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren für eine genaue Bestimmung Ihrer Schutzfristen.

Geben Sie den von Ihrem Arzt errechneten Geburtstermin ein
Optional: Geben Sie das tatsächliche Geburtsdatum ein (nach der Geburt)

Rechtliche Grundlagen der Mutterschutzzeit

Wie funktioniert der Mutterschutzzeit Rechner?

1. Geburtstermin eingeben

Geben Sie den von Ihrem Arzt errechneten Geburtstermin ein. Dieser bildet die Grundlage für die Berechnung der Schutzfristen nach § 3 MuSchG.

2. Besondere Umstände auswählen

Wählen Sie die Art der Geburt und eventuelle besondere Umstände aus, die Ihre Mutterschutzzeit nach den §§ 3-4 MuSchG beeinflussen können.

3. Rechtssichere Ergebnisse

Erhalten Sie eine präzise Berechnung Ihrer Mutterschutzzeiten vor und nach der Geburt gemäß geltendem deutschen Recht (Stand 2025).

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Mutterschutzzeit?

Die Mutterschutzzeit beträgt in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten verlängert sich die Nachschutzzeit auf 12 Wochen.

Was passiert bei einer Frühgeburt?

Bei einer Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche) verlängert sich die Nachschutzzeit auf 12 Wochen. Zusätzlich werden die nicht genutzten Tage der Vorschutzzeit an die Nachschutzzeit angehängt.

Kann ich während der Mutterschutzzeit arbeiten?

Während der Nachschutzzeit (nach der Geburt) besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In der Vorschutzzeit können Sie auf eigenen Wunsch weiterarbeiten, dies können Sie jederzeit widerrufen.

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Das Mutterschaftsgeld wird nach § 200 RVO basierend auf Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate berechnet. Die Krankenkasse zahlt maximal 13€ täglich, der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag als Zuschuss. Nutzen Sie unseren Mutterschaftsgeld Rechner für eine genaue Berechnung.

Welche Beschäftigungsverbote gelten während der Schwangerschaft?

Nach § 4 MuSchG gelten verschiedene Beschäftigungsverbote: Nachtarbeit (20-6 Uhr), Sonn- und Feiertagsarbeit, schwere körperliche Arbeit, Arbeiten mit Gefahrstoffen und individuelle Verbote bei ärztlichem Attest. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz entsprechend anpassen.

Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Ja, nach § 17 MuSchG besteht Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung - auch während der Probezeit. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Was ist bei Minijobs und geringfügiger Beschäftigung?

Auch Minijobber haben Anspruch auf Mutterschutz nach MuSchG. Das Mutterschaftsgeld beträgt bei geringfügiger Beschäftigung einmalig 210€ vom Bundesversicherungsamt. Der Kündigungsschutz gilt ebenfalls vollumfänglich.