Mutterschaftsgeld Rechner
Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss präzise nach den aktuellen deutschen Bestimmungen. Unser Rechner berücksichtigt Ihr Nettoeinkommen und alle relevanten Faktoren für eine genaue Berechnung.
Rechtliche Grundlagen des Mutterschaftsgeldes
Gesetzliche Bestimmungen 2025
- § 200 RVO: Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen
- § 14 MuSchG: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- § 24i SGB V: Mutterschaftsgeld bei privater Krankenversicherung
- Bundesversicherungsamt: 210€ Einmalzahlung für Privatversicherte und Minijobber
Berechnungsformel
Gesetzlich Versicherte:
Mutterschaftsgeld (täglich) = min(13€, Nettolohn/30 Tage)
Arbeitgeberzuschuss = max(0, Nettolohn/30 - 13€)
Gesamtbetrag täglich = Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss
Privat Versicherte / Minijobber:
Mutterschaftsgeld = 210€ (einmalig vom Bundesversicherungsamt)
Arbeitgeberzuschuss = Nettolohn - 210€ (für gesamte Schutzfrist)
Besondere Fälle und Sonderregelungen 2025
- Minijob (bis 556€ monatlich): 210€ einmalig vom Bundesversicherungsamt + Arbeitgeberzuschuss für die gesamte Schutzfrist
- Mehrere Arbeitgeber: Jeder Arbeitgeber zahlt anteiligen Zuschuss basierend auf dem jeweiligen Arbeitsverhältnis
- Arbeitslosigkeit: Mutterschaftsgeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes I oder II
- Selbstständige: Nur bei freiwilliger Versicherung mit Krankengeldanspruch (§ 44 SGB V)
- Kurzarbeit: Berechnung basiert auf dem reduzierten Nettoeinkommen vor Mutterschutz
- Elternzeit-Rückkehr: Mutterschaftsgeld bei erneutem Mutterschutz während laufender Elternzeit
- Befristete Verträge: Anspruch besteht auch bei Vertragsende während Mutterschutz
- Ausländische Arbeitnehmerinnen: Anspruch bei Beschäftigung in Deutschland und EU-Koordinierung
Antragstellung und Fristen
- Antragsfrist: Spätestens 7 Wochen nach Ende der Schutzfrist
- Erforderliche Unterlagen: Bescheinigung über Mutterschutzfristen, Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Zuständigkeit: Krankenkasse für Mutterschaftsgeld, Arbeitgeber für Zuschuss
- Auszahlung: Monatlich im Voraus, erste Zahlung zu Beginn der Schutzfrist
Wie funktioniert der Mutterschaftsgeld Rechner?
1. Nettoeinkommen eingeben
Geben Sie Ihr Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ein. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung.
2. Arbeitszeit und Versicherung angeben
Wählen Sie Ihre durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat und Ihre Krankenversicherungsart aus. Diese Faktoren beeinflussen die Höhe des Mutterschaftsgeldes.
3. Schutzfrist bestimmen
Geben Sie die Dauer Ihrer Mutterschutzfrist an. Standard sind 14 Wochen, bei Mehrlingen oder Frühgeburten 18 Wochen.
4. Ergebnis erhalten
Erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung Ihres Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse und des Arbeitgeberzuschusses.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2025?
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn als Zuschuss.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Anspruch haben gesetzlich krankenversicherte Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld I beziehen. Privat Versicherte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Wie wird das durchschnittliche Nettoeinkommen berechnet?
Das durchschnittliche Nettoeinkommen wird aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet, geteilt durch die Anzahl der Kalendertage.
Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Sie sollten das Mutterschaftsgeld etwa 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor bis 8/12 Wochen nach der Geburt) gezahlt. Elterngeld können beide Elternteile nach der Geburt für bis zu 14 Monate beantragen.
Wie funktioniert Mutterschaftsgeld bei Minijobs?
Bei Minijobs (bis 556€ monatlich) erhalten Sie einmalig 210€ vom Bundesversicherungsamt. Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich den Differenzbetrag zu Ihrem durchschnittlichen Nettolohn für die gesamte Mutterschutzfrist. Die Beantragung erfolgt direkt beim Bundesversicherungsamt.
Was passiert bei mehreren Arbeitgebern?
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen zahlt jeder Arbeitgeber den Zuschuss anteilig basierend auf dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse wird nur einmal gezahlt, basierend auf dem Gesamteinkommen aller Arbeitsverhältnisse.