Mutterschaftsgeld Rechner

Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss präzise nach den aktuellen deutschen Bestimmungen. Unser Rechner berücksichtigt Ihr Nettoeinkommen und alle relevanten Faktoren für eine genaue Berechnung.

Nettoeinkommen des ersten der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist
Nettoeinkommen des zweiten der letzten drei Monate
Nettoeinkommen des dritten der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist

Wie funktioniert der Mutterschaftsgeld Rechner?

1. Nettoeinkommen eingeben

Geben Sie Ihr Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ein. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung.

2. Arbeitszeit und Versicherung angeben

Wählen Sie Ihre durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat und Ihre Krankenversicherungsart aus. Diese Faktoren beeinflussen die Höhe des Mutterschaftsgeldes.

3. Schutzfrist bestimmen

Geben Sie die Dauer Ihrer Mutterschutzfrist an. Standard sind 14 Wochen, bei Mehrlingen oder Frühgeburten 18 Wochen.

4. Ergebnis erhalten

Erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung Ihres Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse und des Arbeitgeberzuschusses.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2025?

Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn als Zuschuss.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch haben gesetzlich krankenversicherte Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld I beziehen. Privat Versicherte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Wie wird das durchschnittliche Nettoeinkommen berechnet?

Das durchschnittliche Nettoeinkommen wird aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet, geteilt durch die Anzahl der Kalendertage.

Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Sie sollten das Mutterschaftsgeld etwa 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor bis 8/12 Wochen nach der Geburt) gezahlt. Elterngeld können beide Elternteile nach der Geburt für bis zu 14 Monate beantragen.

Wie funktioniert Mutterschaftsgeld bei Minijobs?

Bei Minijobs (bis 556€ monatlich) erhalten Sie einmalig 210€ vom Bundesversicherungsamt. Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich den Differenzbetrag zu Ihrem durchschnittlichen Nettolohn für die gesamte Mutterschutzfrist. Die Beantragung erfolgt direkt beim Bundesversicherungsamt.

Was passiert bei mehreren Arbeitgebern?

Bei mehreren Arbeitsverhältnissen zahlt jeder Arbeitgeber den Zuschuss anteilig basierend auf dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse wird nur einmal gezahlt, basierend auf dem Gesamteinkommen aller Arbeitsverhältnisse.