Elternzeit berechnen - Kostenloser Elternzeitrechner 2025
Elternzeit berechnen leicht gemacht! Unser kostenloser Elternzeitrechner hilft Mutter und Vater bei der optimalen Berechnung der Elternzeit. Wie berechnet sich die Elternzeit? Wann beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz? Alle Antworten sofort und BEEG-konform!
BEEG 2025 - Aktuelle Gesetzeslage
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - Stand 2025
- § 2 BEEG: Elterngeld beträgt 65-67% des Nettoeinkommens, mindestens 300€, maximal 1.800€
- § 4 BEEG: ElterngeldPlus - halbe Höhe, doppelte Bezugsdauer, kombinierbar mit Teilzeitarbeit
- § 4a BEEG: Partnerschaftsbonus - 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bei paralleler Teilzeit
- § 15 BEEG: Elternzeit bis zu 3 Jahre pro Kind, davon bis zu 24 Monate zwischen 3. und 8. Lebensjahr
Neuerungen 2025
- Einkommensgrenze: Elterngeld entfällt bei Jahreseinkommen über 200.000€ (Paare) bzw. 175.000€ (Alleinerziehende)
- Teilzeitarbeit: Bis zu 32 Stunden/Woche während Elternzeit möglich
- Flexibilität: Elternzeit kann in bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden
- Geschwisterbonus: 10% Aufschlag bei Geschwisterkindern unter 3 Jahren oder 2+ Kindern unter 6 Jahren
Antragsfristen und Kündigungsschutz
- Antragsfrist: Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beantragt werden
- Kündigungsschutz: Ab Antragstellung bis Ende der Elternzeit nach § 18 BEEG
- Elterngeld-Antrag: Muss innerhalb von 3 Monaten nach Geburt gestellt werden
Wie funktioniert der Elternzeit Rechner?
1. Grunddaten eingeben
Geben Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes und Ihre Rolle (Mutter/Vater) ein. Diese Daten bilden die Grundlage für alle weiteren Berechnungen.
2. Einkommen vor Geburt angeben
Tragen Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate ein. Dies bestimmt die Höhe Ihres Elterngeldes (65-100% des Nettoeinkommens).
3. Elternzeit-Aufteilung planen
Wählen Sie zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder einer Kombination. Planen Sie die Aufteilung der maximal 14 Monate zwischen beiden Elternteilen.
4. Optimale Strategie erhalten
Erhalten Sie eine detaillierte Berechnung mit Empfehlungen für die optimale Nutzung Ihrer Elternzeit und maximale finanzielle Unterstützung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Sie können bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Elterngeld wird jedoch nur für maximal 14 Monate (Basiselterngeld) oder 28 Monate (ElterngeldPlus) gezahlt. Die restliche Zeit ist unbezahlte Elternzeit.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld beträgt 65-100% des Nettoeinkommens für maximal 14 Monate. ElterngeldPlus ist die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lange gezahlt (bis zu 28 Monate) und ermöglicht Teilzeitarbeit.
Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Die 14 Monate Elterngeld können frei zwischen den Partnern aufgeteilt werden, wobei jeder mindestens 2 und maximal 12 Monate nehmen kann.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja, Sie können bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Bei ElterngeldPlus ist Teilzeitarbeit sogar vorteilhaft, da Sie länger Elterngeld erhalten und durch den Partnerschaftsbonus zusätzliche Monate bekommen können.
Wann muss ich Elternzeit beantragen?
Elternzeit müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Elterngeld sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle beantragen.
BEEG-Standards und Elternzeit-Regelungen 2025
📋 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) 2025
- Elterngeld-Höhe: 65-100% des Nettoeinkommens (300-1.800€/Monat)
- Mindestbetrag: 300€ monatlich auch ohne Erwerbstätigkeit
- Höchstbetrag: 1.800€ monatlich bei hohem Einkommen
- Bezugsdauer: 12-14 Monate Basiselterngeld oder 24-28 Monate ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate bei paralleler Teilzeit
- Geschwisterbonus: 10% Aufschlag bei weiteren Kindern unter 3 Jahren
⏰ Elternzeit-Ansprüche und Fristen
- Anspruchsdauer: Bis zu 36 Monate pro Elternteil
- Aufteilung: 24 Monate bis zum 3. Geburtstag, 12 Monate bis zum 8. Geburtstag
- Anmeldefrist: 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber
- Bindung: Erste 2 Jahre müssen verbindlich festgelegt werden
- Kündigungsschutz: Ab Anmeldung bis Ende der Elternzeit
- Rückkehrrecht: Auf gleichwertigen Arbeitsplatz
💼 Teilzeitarbeit während Elternzeit
- Arbeitszeit: Bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt
- Anspruch: Bei Betrieben ab 15 Mitarbeitern
- Voraussetzungen: Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
- Antragsfrist: 7 Wochen vor gewünschtem Beginn
- Ablehnungsgründe: Nur bei dringenden betrieblichen Gründen
- ElterngeldPlus-Vorteil: Doppelte Bezugsdauer bei Teilzeit
👨👩👧👦 Partnerschaftsbonus 2025
- Voraussetzung: Beide Eltern arbeiten 24-32 Stunden/Woche
- Dauer: 2-4 aufeinanderfolgende Monate parallel
- Bonus: 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate
- Flexibilität: Auch für Alleinerziehende möglich
- Toleranz: 1 Monat Abweichung von Stundenzahl erlaubt
- Rückforderung: Bei Nichteinhaltung der Bedingungen
💰 Einkommensberechnung und Steuer
- Bemessungszeitraum: 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz
- Steuerfreiheit: Elterngeld ist steuerfrei
- Progressionsvorbehalt: Erhöht den Steuersatz für andere Einkünfte
- Sozialversicherung: Elterngeld ist beitragsfrei
- Krankenversicherung: Familienversicherung oder freiwillige Versicherung
- Arbeitslosengeld: Kann Elterngeld-Anspruch beeinflussen
🏛️ Antragstellung und Verfahren
- Zuständigkeit: Elterngeldstelle des Wohnorts
- Antragsfrist: Bis 3 Monate nach Geburt
- Rückwirkung: Maximal 3 Monate vor Antragstellung
- Online-Antrag: In den meisten Bundesländern möglich
- Nachweise: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Arbeitgeberbescheinigung
- Bearbeitungszeit: 6-8 Wochen nach vollständiger Antragstellung
🌍 Besondere Situationen
- Mehrlinge: Mehrlingszuschlag von 300€ pro weiterem Kind
- Frühgeburt: Verlängerung um Wochen vor dem errechneten Termin
- Adoption: Elterngeld ab Aufnahme des Kindes
- EU-Ausland: Besondere Regelungen für Grenzgänger
- Selbstständige: Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor Geburt
- Studierende: Elterngeld auch ohne Erwerbstätigkeit