Rückkehr Arbeit Rechner
Planen Sie Ihren optimalen Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Elternzeit. Berechnen Sie wichtige Termine, Fristen für Kinderbetreuung und erhalten Sie eine detaillierte Checkliste für einen reibungslosen Übergang zurück in den Job.
Wie funktioniert der Rückkehr Arbeit Rechner?
1. Termine und Fristen berechnen
Basierend auf Ihrer Elternzeit werden alle wichtigen Termine für die Rückkehr berechnet, einschließlich Anmeldefristen für Kinderbetreuung und Gespräche mit dem Arbeitgeber.
2. Kinderbetreuung planen
Erhalten Sie einen detaillierten Zeitplan für die Suche und Anmeldung bei Kitas, Tagesmüttern oder anderen Betreuungsformen mit regionalen Besonderheiten.
3. Rechtliche Aspekte berücksichtigen
Informationen zu Ihren Rechten bei der Rückkehr, Kündigungsschutz, Anspruch auf Teilzeit und anderen wichtigen rechtlichen Aspekten.
4. Individuelle Checkliste erstellen
Erhalten Sie eine personalisierte Checkliste mit allen Aufgaben, Terminen und Empfehlungen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich meinem Arbeitgeber die Rückkehr mitteilen?
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Ende der Elternzeit mitteilen, wenn Sie früher zurückkehren möchten. Für eine Verlängerung der Elternzeit gelten andere Fristen.
Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?
Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Der exakt gleiche Arbeitsplatz muss nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Kann ich nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Der Antrag muss 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
Wann sollte ich einen Kita-Platz beantragen?
Kita-Plätze sollten idealerweise 12-18 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragt werden. In Großstädten kann die Wartezeit noch länger sein.
Was passiert, wenn ich keinen Betreuungsplatz finde?
Seit 2013 haben Kinder ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wenn kein Platz zur Verfügung steht, können Sie Schadensersatz vom Träger der Jugendhilfe verlangen.